KAB-Bericht «Spontananlass Pulvermühle»

Bei herrlichem Wetter fanden sich 24 interessierte KABler an der Pulvermühlestrasse in Chur ein, um einen spannenden Vortrag, der bis im Jahre 1976 noch in Betrieb gewesenen Pulvermühle zu erfahren.

Wie sich herausstellte hatten die meisten Teilnehmer keine Ahnung was das für kleine Häuschen an der Pulvermühle sind und was der Zweck dieser war.

In Graubünden gab es nur einen Betrieb: Die von Peter Theodor Marin (1818–1864) ab 1842 errichtete Pulvermühle in Chur. Ähnlich wie beim Zoll und der Post war der Bund interessiert daran, die Anlagen Marins zu übernehmen und sie allenfalls in Pacht bzw. mit Patent vom Jungunternehmer weiter betreiben zu lassen. Eigene Bauten errichtete die Bundesverwaltung erst später.

Zu klären waren nun Fragen der Kapazität der Anlagen und ihres Wertes. Marin schätzte diesen auf 30’000 Gulden (etwa 48’000 Franken), ohne die «mir gebührende Entschädigung für die Einbusse meiner bisherigen sichern Erwerbsquelle». 

Eine Weile versuchte Marin die Pulvermühle dann in Pacht nach den Vorgaben des neu eingesetzten eidgenössischen Pulververwalters zu führen, aber das ging nicht lange gut. Schliesslich kam es zum Prozess, für den das neu geschaffene Bundesgericht – die ersten Bundesrichter waren am 17. November 1848 gewählt worden – zuständig war. Marin, der sich äusserst ungerecht behandelt fühlte, liess seine Klage «entgegen dem hohen schweizerischen Bundesrat» sogar drucken.

Vom Bundesgericht erhielt er schliesslich eine Entschädigung von 26’000 Franken zugesprochen. So hoch waren der Wert der Grundstücke und Fabrikationsanlagen eingeschätzt worden, eine Kompensation für den Wegfall seines Erwerbs und entgangene Gewinne erhielt Marin nicht. Von 1858 bis 1976 betrieb der Bund in eigener Regie die Pulvermühle in Chur.

Nach dem zweistündigen spannenden Vortrag und Inbetriebnahme einiger Exponate durften wir im Caffe Circolo noch Kaffee und Kuchen genehmigen, das vom Verein übernommen wurde.